Klage

Das Recht auf Bildung ist in Artikel 28 der Kinderrechtskonvention verankert. Von diesem Recht bleibt in der Corona-Pandemie derzeit nicht mehr viel übrig, denn Deutschland bzw. die 16 Bundesländer haben, anders als die allermeisten Nachbarstaaten wieder, unabhängig von Inzidenzen den Schulunterricht für mehrere Millionen Kinder nach Hause verlegt. 


Darum geht es bei der Klage…

„Verloren – und doch gewonnen!“

Verfassungsgerichtshof lehnt sofortige Rückkehr zum Präsenzunterricht ab aber dennoch scheint die Klage indirekt Erfolg nach sich zu ziehen – Ein Kommentar der Kläger


Das Urteil des Verfassungsgerichtshofs NRW hat die vier Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Gegenstand der Verfahren war die Coronabetreuungsverordnung in der bis zum 31. Januar 2021 bzw. bis zum 14. Februar 2021 geltenden Fassung. Über die in der Hauptsache anhängigen Verfassungsbeschwerden hat der Verfassungsgerichtshof noch nicht entschieden.



Presseschau zu „Klage für Bildung“