Neue CoronaSchutzVerordnung im November 2021: endet die Jugend in NRW mit 16 Jahren?

Düsseldorf, 26. November 2021

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
sehr geehrter Herr Minister Dr. Stamp,
sehr geehrter Herr Minister Laumann,


die neue Coronaschutzverordnung ist da und wir sind – nicht das erste Mal – entsetzt über ihre
Ausgestaltung. Darin grenzen Sie viele jüngere Kinder und Jugendliche ab 16 Jahren aus.

Noch am 16.11.21 haben Sie, Herr Minister Dr. Stamp, angekündigt, für Kinder und Jugendliche werde es
„Ausnahmen“ geben, da sie die meisten Opfer seit Pandemiebeginn gebracht haben (ausgestrahlt in der
WDR-Sendung Westpol). Dieses Versprechen haben Sie nun mit der neuen Coronaschutzverordnung
gebrochen:

– ab 16-jährige Jugendliche, die nicht geimpft oder genesen sind, werden gleichsam wie Erwachsene
aus dem gesamten öffentlichen Leben und damit der sozialen und kulturellen Teilhabe
ausgeschlossen. Sie dürfen zum Beispiel nicht mehr in die Musikschule, zum Sporttraining, ins
Schwimmbad, auf den Weihnachtsmarkt, mit der Schulklasse ins Theater oder Museum usw. usf.
– jüngere Kinder, die Freizeit-, Musik-, Sport- und Kulturangebote (noch) nicht ohne Begleitung
wahrnehmen können, werden sämtlicher Freizeitangebote beraubt, wenn ihre Eltern nicht geimpft
oder genesen sind.

Endet die Jugend in Nordrhein-Westfalen ab sofort mit der Vollendung des 16. Lebensjahres? Die heute
16-18-jährigen, waren 14, 15 oder 16 Jahre alt, als die Corona-Pandemie Anfang 2020 begann und waren
damit in ihrer Jugend in Hinblick auf diese sensible Entwicklungsphase und dem Alter der Abnabelung vom
Elternhaus und der Verselbstständigung extrem eingeschränkt und behindert. Das trifft natürlich auch auf
die heutigen 18-20-Jährigen zu, die nun nach dem Gesetz aber volljährig sind. Auch für diese stellt Ihre 2G-
Regelung eine nicht nicht gerechtfertigte Bestrafung dar.

Jüngere Kinder, die zum Beispiel zum Turn- oder Schwimmkurs von ihren Eltern begleitet werden müssen,
z.B. zur Unterstützung beim Umziehen und Übergabe an den Kursleiter, brechen nun ihre Kurse ab. Denn
ihre Eltern müssen – nicht gegen Covid geimpft und nicht genesen – draußen bleiben. Diese Kinder können
alle organisierten Freizeitangebote wie Museum, Theater und Co. auf unbestimmte Zeit nicht mehr
wahrnehmen. Damit hindert es gleichzeitig die Erziehungsberechtigten ihr Recht auf Erziehung
uneingeschränkt wahrzunehmen. Das ist das Gegenteil vom „Schonen“ der Kinder, Jugendlichen und der
Familien. Das ist vor allem eine Bestrafung der Kinder; diese wird ihre Entwicklung und ihr Weltbild
mitprägen.

Als ein „weiterer Baustein“ in der aktuellen 2G-Welle ist uns von unseren Mitgliedern zugetragen worden,
dass es Städte gibt, in denen Schulleitungen eigenmächtig die Tage der offenen Tür an weiterführenden
Schulen mit einer 2G-Regelung belegen und es so Eltern, die nicht gegen Covid geimpft sind unmöglich
machen, daran zu partizipieren. Widerspricht dies nicht eigentlich dem Prinzip „offene Tür“ einen Teil der
Menschen direkt auszusperren? Kinder nicht geimpfter Eltern sind an diesen Schulen dann offensichtlich
nicht willkommen.

Nicht zuletzt möchten wir darauf hinweisen, dass „2G“ im gesamten Freizeit- und Sportbereich dazu führt,
dass auch zum Beispiel ehrenamtliche Fußball-, Schwimmtrainerinnen und -trainer oder Trainerinnen und
Trainer anderer Sportarten nun ihr Ehrenamt entweder nicht mehr ausüben dürfen oder durch
Sonderregeln, wie als einzige Masken zu tragen, das Ehrenamt niederlegen. So fallen für die Kinder und
Jugendlichen, die überhaupt noch zum Sport „dürfen“ weitere Angebote aus. Wir haben Zweifel, ob Sie die
Folgen Ihrer Entscheidung gründlich abgewogen haben?

#Laut für Familien hat bereits Ende August1 und Anfang September2 2021 genau vor diesem Druck auf
Jugendliche gewarnt, der mit der aktuellen Entscheidung verschärft wird, Ebenso wie vor dem
gesellschaftspaltenden Einfluss von 2G-Regelungen auf die Gesellschaft. Die Ständige Impfkommission
(STIKO) hat sich zeitgleich mit der Empfehlung der Covid-Impfstoffe für über 12-jährigen am 16.08.2021
deutlich dagegen ausgesprochen, die Covid-Impfung zur Voraussetzung für die Teilhabe am Leben
(außerhalb des Schulbesuchs) zu machen.3 Durch Ihre Einführung der 2G-Freizeitverbotregel missachten Sie
diese Aussage der Ständigen Impfkommission.

Die psychischen und gesellschaftlichen Folgen der aktuellen Pandemiepolitik sind langfristig noch nicht
absehbar, haben aber bereits jetzt einen starken negativen Einfluss auf das psychische und körperliche
Wohlbefinden, die Gesundheit und die Entwicklung unserer Kinder und Jugendlichen.4 Ihre Interessen
sind laut der UN-Kinderrechtekonvention immer vorrangig zu berücksichtigen. Wir fordern daher ein
sofortiges Ende der 2G-Regelungen in Nordrhein-Westfalen, da sie nur einem dienen: der weiteren
Spaltung der Gesellschaft in „Geimpfte“ und „Ungeimpfte“ und zwar nicht zuletzt wegen des
Ausschlusses von Kindern nicht Covid-geimpfter Eltern aus dem sozialen Leben. Auch gegen Covid
geimpfte Bürger können sich anstecken und das Sars-Cov2-Virus weitergeben. Das Mindeste ist jedoch:
Nehmen Sie die Jugendlichen bis 21 Jahre umgehend aus der 2G-Regelung aus bzw. stellen Sie sie als
Getestete „2G“ gleich. Ermöglichen Sie ihnen die Teilhabe an allen Bereichen, die laut aktueller
Coronaschutzverordnung mit 2G-Pflicht belegt sind.

Mit freundlichen Grüßen
#Laut für Familien

Foto: Amir Hosseini auf unsplash.com

Fußnoten:

1 https://lautfuerfamilien.de/strategiewechsel-jetzt
2 https://lautfuerfamilien.de/nein-zur-2g-regelung-schreiben-an-den-nordrhein-westfaelischen-staedtetag
3 https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/FAQ_Liste_Impfung_Kinder_Jugendliche.html
4 https://www.zdf.de/nachrichten/heute-journal/folgen-der-pandemie-fuer-jugendliche-100.html,
https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/corona-psyche-kinder-jugendliche-bib-100.html,
https://www.aerzteblatt.de/archiv/218705/Corona-und-Psyche-(COPSY-)Studie-Psychische-Gesundheit-von-
Kindern-verschlechtert, https://www.dgkj.de/pi-adipositas, https://www.dak.de/dak/bundesthemen/corona-
alarmierende-folgen-fuer-kinder-und-jugendliche-2480802.html#/