Neue CoronaSchutzVerordnung im November 2021: endet die Jugend in NRW mit 16 Jahren?

Endet die Jugend in Nordrhein-Westfalen ab sofort mit der Vollendung des 16. Lebensjahres? Die heute
16-18-jährigen, waren 14, 15 oder 16 Jahre alt, als die Corona-Pandemie Anfang 2020 begann und waren
damit in ihrer Jugend in Hinblick auf diese sensible Entwicklungsphase und dem Alter der Abnabelung vom
Elternhaus und der Verselbstständigung extrem eingeschränkt und behindert. Das trifft natürlich auch auf
die heutigen 18-20-Jährigen zu, die nun nach dem Gesetz aber volljährig sind. Auch für diese stellt Ihre 2G-
Regelung eine nicht nicht gerechtfertigte Bestrafung dar.

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Unser Brief zum Fünfstufenplan an Vize-Ministerpräsident Dr. Joachim Stamp

Zuvor möchten wir noch einmal auf die aktuell besorgniserregende Situation von Kindern und Jugendlichen hinweisen. Seit fast einem Jahr befinden sie sich in einer absoluten Ausnahmesituation, die nachweislich schädigend für ihre geistige, seelische und körperliche Entwicklung ist. Den Kindern und Jugendlichen ist ihr kompletter Alltag genommen worden. Sämtliche Möglichkeiten zur Befriedigung der Bedürfnisse nach Aktivierung, Bewegung und sozialen Austausch wurden spätestens Ende 2020 gestrichen.

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Vorgezogene Weihnachtsferien 2020

Der letzte Schultag ist somit bereits der 18.12.2020. Hierbei handelt es sich tatsächlich um nichts anderes als eine flächendeckende Schulschließung. Begründet wurde dies damit, dass Familien sich so in eine Art freiwillige Quarantäne vor den Weihnachtstagen begeben könnten, und diese somit sorgenfreier und unbeschwert gerade mit den älteren Familienmitgliedern verbringen könnten.

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