Nein zur 2G-Regelung: Schreiben an den nordrhein-westfälischen Städtetag

Düsseldorf, den 08.09.2021

Sehr Mitglieder des nordrhein-westfälischen Städtetages,


mit Bestürzen haben wir zur Kenntnis genommen, dass Sie als kommunale Oberhäupter der Städte 2-G-Regelungen für den Freizeitbereich einführen wollen. Ihr Vorsitzender, Herr Clausen wird wie folgt zitiert: „Wir sehen in unseren Städten, dass Infektionen wieder zunehmen und die Gefahr droht, dass sie teilweise außer Kontrolle geraten. Wir brauchen zum Beispiel in Clubs, Diskotheken, Fitnessstudios und für weitere Freizeit-Veranstaltungen eine 2G-Regelung.“ Diese Regelung soll für Menschen ab 12 Jahren gelten.

Wir sind keine Impfgegner, ganz im Gegenteil wir halten Impfungen von Erwachsenen für ein durchaus sinnvolles Mittel zur Pandemiebekämpfung. In Anbetracht der Tatsache, dass eine Sars-Cov-2 Infektion aber gerade für Kinder, Jugendliche und junge Menschen in den allermeisten Fällen keine Gefahr darstellt, und sie nur sehr leicht oder gar nicht erkranken,1 lehnen wir eine 2-Regel, und damit eine Impflicht durch die Hintertür entschieden ab. Dieses Ansinnen ist insbesondere deshalb besonders unerträglich, weil es der STIKO bei ihrer geänderten Impfempfehlung vor allem darum ging, den Druck von Jugendlichen und Familien zu nehmen, den Sie nun noch verschärfen. Vor allem enthielt die Begründung der STIKO folgenden Satz: „Die STIKO spricht sich jedoch explizit dagegen aus, dass der Zugang von Kindern und Jugendlichen zur Teilhabe an Bildung, Kultur und anderen Aktivitäten des sozialen Lebens vom Vorliegen einer Impfung abhängig gemacht wird“.2

Mit ihrem Ansinnen zu 2-G grenzen Sie Menschen aus, die sich entschieden haben, sich nicht zu impfen. Gerade bei Kindern, wo der Nutzen der Impfung unter Fachleuten sehr umstritten ist, da Kinder ohnehin kaum schwer erkranken und die Langzeitwirkungen nun einmal unbekannt sind, ist eine Entscheidung gegen eine Impfung besonders nachvollziehbar. Warum sollten Kinder und Jugendliche allein aus Gründen der Solidarität, die bislang die Gesellschaft ihnen gegenüber in den letzten 18 Monaten nicht gezeigt hat, jetzt das nächste Sonderopfer bringen und sich impfen lassen?

Jeder Mensch sollte das Recht haben über sein Leben entscheiden zu dürfen, ob geimpft oder ungeimpft sollte keine Rolle spielen. Gerade Deutschland mit seiner Vergangenheit sollte sich sehr gut überlegen, welche Gruppen von Menschen es diskriminiert (am besten keine). Alle hatten ein Impfangebot, viele haben es angenommen. Der Staat ist seiner Fürsorgepflicht nachgekommen und kann diese nun beenden. Die Infektionslage ist, anders als Sie meinen, auch nicht außer Kontrolle. Die jüngsten Zahlen des RKI zeigen, dass gerade die Infektionszahlen bei den jüngeren Menschen stark zurückgehen, da die regelmäßigen Testungen verhindern, dass es zu einer Weiterverbreitung kommt. Zudem sind die Hospitalisierungsraten bei jungen Menschen auf dem Stand von Mai 2021. D. h. gerade junge Menschen tragen nicht relevant zum Infektionsgeschehen bei, sodass eine Einführung der 2G-Regel eine weitere unverhältnismäßige Maßnahme zu Lasten der Kinder und Jugendlichen darstellen würde.

Des Weiteren möchten wir darauf hinweisen, dass zumindest Freizeitangebote, wie Schwimmbäder, Sportangebote in öffentlichen Hallen, Musik- und Kunstangebote, Museen u.a. Einrichtungen steuerfinanziert sind und daher dem Grundsatz aus § 8 Abs. 2 GO folgend, allen Einwohnern der Gemeinde zustehen, und gerade nicht nur den Geimpften und Genesenen.

Zudem ist der Ausschluss von Ungeimpften auch rechtlich fragwürdig ist, denn u.E. stellt dieses Kriterium eine unerlaubte Diskriminierung dar. Und wenn Sie sich darauf zurückziehen, dass es der Privatwirtschaft anheimgestellt wird, 2-G einzuführen, ist zu erwidern, dass Sie ein Anreizsystem schaffen und sich ihrer Verantwortung durch eine „Flucht zu den Privaten“ entziehen.

Außerdem stellt sich für uns die Frage, wenn wir jetzt anhand eines gesundheitlichen Merkmals entscheiden, Menschen den Zugang zu verwehren, wie weit wollen wir dann gehen? Lassen wir dann demnächst auch keine Raucher, Übergewichtige oder andere Menschen ein?

Auch Geimpfte können sich mit Corona anstecken und andere Menschen infizieren. Die Getesteten sind aufgrund der ständigen „Testerei“ sogar gerade diejenigen, bei denen eine Infektion und Weiterverbreitung am ehesten ausgeschlossen werden kann. Das ist Stand der Wissenschaft. Besonders eindrücklich sind diesbezüglich die Aussagen von Herrn Kekulé, der sie als Unsinn bezeichnet hat.3

Hier geht es nicht um Gesundheitsschutz, sondern darum Menschen unter Druck zu setzen. Wollen Sie das wirklich und weiter zur Spaltung der Gesellschaft beitragen anstatt – wie es eine Demokratie verlangt – Minderheiten besonders schützen?

#LautfürFamilien

E-Mail: nrw@lautfuerfamilien.de
Homepage: https://lautfuerfamilien.de

Fußnoten:

1 https://www.initiativefamilien.de/aktuelles/offener-brief-an-die-kanzlerkandidatinnen-kultus-und-familienministerinnen/
2 Beschluss der STIKO zur 9. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung und die dazugehörige wissenschaftliche Begründung, abrufbar unter https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2021/33/Art_01.html

3 https://www.focus.de/gesundheit/coronavirus/focus-online-kolumne-von-alexander-kekule-2g-regel-ist-unsinn-weil-sie-auf-vollkommen-falscher-rki-behauptung-beruht_id_20910598.html

Foto: Prasesh Shiwakoti auf unsplash.com