Endet die Jugend in Nordrhein-Westfalen ab sofort mit der Vollendung des 16. Lebensjahres? Die heute
16-18-jährigen, waren 14, 15 oder 16 Jahre alt, als die Corona-Pandemie Anfang 2020 begann und waren
damit in ihrer Jugend in Hinblick auf diese sensible Entwicklungsphase und dem Alter der Abnabelung vom
Elternhaus und der Verselbstständigung extrem eingeschränkt und behindert. Das trifft natürlich auch auf
die heutigen 18-20-Jährigen zu, die nun nach dem Gesetz aber volljährig sind. Auch für diese stellt Ihre 2G-
Regelung eine nicht nicht gerechtfertigte Bestrafung dar.