#KIDSfreedomDAY – Demos in Düsseldorf und Stuttgart

Diese Ungleichbehandlung der Kinder und Jugendlichen im Schulkontext gegenüber den Erwachsenen, die zum Beispiel als Arbeitnehmer nur eine Testangebotspflicht, aber keine gesetzliche Testpflicht hatten und haben, wird immer offensichtlicher. Die „Lockerungen“ ab dem 1.10.21 kommen quasi nur den Erwachsenen und im Freizeitbereich zugute. Und dass, obwohl das OVG NRW vor den Sommerferien die Maskenpflicht noch damit begründete, dass nicht alles gleichzeitig gelockert werden könne, aber die Ungleichbehandlung hinzunehmen sei, da sie nur temporär sei.

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