Selbsttests im Schulbetrieb – Allheilmittel oder Spießrutenlauf?

„Wir haben hier einerseits das Problem des Gesundheitsdatenschutzes und einen Eingriff in das Recht
auf informationelle Selbstbestimmung. Denn wenn schulisches Personal den Testvorgang
beaufsichtigt, erlangt dieses unweigerlich Kenntnis vom Testergebnis und damit von
Gesundheitsdaten, wozu es nicht berechtigt ist. Für den Fall der Negativtestung mögen die Folgen
nicht so gravierend sein, auch wenn die genannten Verstöße damit nicht aus der Welt sind“, erläutert
Dr. Nicole Reese.

Weiterlesen