Als Gast beim Sportausschuss

Besonders Kinder und Jugendliche sind von der Pandemie und von diesem Lockdown stark betroffen. Bewegung ist ein notwendiges Ventil für Stressabbau und gerade für die psychische und physische gesunde Entwicklung der Kinder von immenser Bedeutung und unabdingbar! Daher benötigen Familien endlich die nötigen Freiräume, um Freizeitsport wieder möglich zu machen. Es bedarf eines Strategiewechsels und damit einhergehend Lockerungen, der zuletzt angeordneten Verbote, insbesondere die umgehende Öffnung aller Sportanlagen!“
Im Rahmen eines Stufenplans, wie er zum Beispiel im nachfolgenden in Anlehnung an den Stufenplan der deutschen Sportjugend, kann eine Wiedereröffnung der Sportstätten und -anlagen sowie der Neustart des Vereinssport möglich sein.

Wir haben gemeinsam mit der SPD-Landtagsfraktion NRW eine Pressemitteilung herausgegeben und einen Stufen-Plan erarbeitet.

Dieser soll Rahmenbedingungen zur Planungssicherheit für Sportvereine festlegen, nach denen perspektivisch eine Wiedereröffnung der Sportstätten und Sportvereine möglich sein könnte.

Bewegung ist ein notwendiges Ventil für Stressabbau und gerade für die psychische und physische gesunde Entwicklung der Kinder von immenser Bedeutung und unabdingbar!

Stufenplan Sport NRW

Als eingeladene Gastrednerin könnte Prof. Dr. Nicole Reese ein großes Anliegen zur Sprache bringen und den erarbeiteten Stufenplan Sport NRW vorstellen!

Sport im Vergleich

Auf der Karte kann man sehr gut erkennen, dass #NRW am wenigsten Sportmöglichkeiten zulässt, während der Zeit des #Lockdowns. Auch das wollen wir gerne verbessern. Unterschreibe hierfür gerne unsere Sport-Petition. Diese und viele weitere Infos zum Thema Sport und zu unseren anderen Themen findest du auf unserer Homepage.

Die Karte erfasst die Regelungen zum Stand 19. Januar 2021

  • Hellrot NRW: Alle Sportanlagen sind geschlossen, Sport im Rahmen der allgemeinen Kontaktregeln außerhalb von Sportanlagen möglich
  • Dunkelrot Sachsen: Wie NRW, nur zusätzlich 15-km Begrenzung
  • Orange: Entweder sind die Außen-Sportanlagen geöffnet und im Rahmen der allgemeinen Kontaktregeln oder es ist Personal Training In- oder Outdoor erlaubt
  • Grün: Es sind mind. die Außensportanlagen zur Nutzung im Rahmen der allgemeinen Kontaktregeln erlaubt. Zusätzlich ist entweder Hallensport, Training mit bis zu zwei Personen  oder gar mit Trainer  erlaubt.