„Wir geben nicht auf“ – Verfassungsbeschwerde für inzidenzunabhängige Öffnung der Schulen beim BVerfG eingereicht

Die Verfassungsbeschwerde stützt sich im Wesentlichen auf folgende Argumente: „Kinder sind deutlich weniger empfänglich für eine Infektion mit COVID-19, im Falle einer Infektion zeigen sie in den seltensten Fällen schwere Verläufe und haben häufiger asymptomatische Verläufe. Fest steht auch, dass Kinder und Jugendliche auch aufgrund der ergriffenen Hygienemaßnahmen etwaige Infektionen mit einer signifikant geringeren Wahrscheinlichkeit in Schulen und Haushalten weiterverbreiten. Im Gegenzug ist nicht zu rechtfertigen, dass Kindern und Jugendlichen am Beginn ihrer intellektuellen und sozialen Entwicklung bzw. in einer Phase, in der die Weichen für die Zukunft gestellt werden, erhebliche Einschränkungen auferlegt werden, die ihre Bildungschancen nachhaltig beeinträchtigen, sie in ihrer psychosozialen Entwicklung schädigen und Familien in einem noch nie dagewesenen Maße in Mitleidenschaft ziehen.

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