Tatort Spielplatz: Strangulierungsgefahr auf Spielplätzen in NRW

02. November 2020

Laut Coronaschutzverordnung des Landes NRW, die ab dem 02.11.2020 in Kraft tritt, müssen nun alle Kinder ab Schuleintritt eine Mund-Nase-Bedeckung (MNB) auf dem Spielplatz tragen.

Nele Flüchter von Familien in der Krise (FidK) fragt sich: „ Wie kann die Landesregierung eine MNB-Pflicht auf dem Spielplatz einführen, obwohl sogar die BzGA (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung) und der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte explizit vor dem Tragen einer MNB auf dem Spielplatz warnen, weil Strangulierungsgefahr für die Kinder besteht?“


Zudem können Gesichtsmasken bei starker körperlicher Aktivität nach vorliegenden Studien zu teils deutlichen physiologischen Veränderungen und teils starker subjektiver Beeinträchtigung führen. Deshalb empfiehlt die WHO Folgendes: „people should not wear masks when exercising.“


Es stellt sich darüber hinaus die Frage, wie Kontrollen auf Spielpätzen erfolgen sollen? Patrolliert die Polizei oder das Ordnungsamt dann bei spielenden Kindern?“


Heike Riedmann von FidK sagt: „Vor dem Hintergrund, dass Kinder sich seltener mit dem Coronavirus infizieren und wenig gefährdet sind, grenzt diese Anweisung an einen Skandal. Zudem spielen die Kinder an
der frischen Luft. Es ist evident, dass hier die Infektionsgefahr um ein Vielfaches geringer ist.“


Aufgrund dessen fordert Fidk eine sofortige Aufhebung der MNB-Pflicht auf dem Spielplatz, um die Gesundheit unserer Kinder zu schützen.

Kontakt: info@lautfuerfamilien.de