Absurdistan: FFP2-Maskenpflicht für Kinder – Vorschrift ohne Produkt

Düsseldorf, 4. Mai 2021

Durch die Änderung des Infektionsschutzgesetzes am 23.04.21 (§28b Abs.1 Nr. 9 IfSG) sind seit dem 26.04.21 alle Bürger ab 6 Jahren verpflichtet ab einer Inzidenz von 100 eine FFP2-Maske in öffentlichen Verkehrsmitteln zu tragen. Tragisch an dieser Vorschrift ist, dass der Verkauf von FFP2- Masken für Kinder in Deutschland verboten ist. „FFP2-Masken gehören zur persönlichen Schutzausrüstung von Beschäftigten. Da Kinder nicht berufstätig sind, gibt es gar keine Qualitätsstandards für FFP2-Masken in Kindergröße. Was sollen Kinder denn jetzt in Bus und Bahn tragen? Oder ist die Intention des Gesetzgebers, dass Kinder nicht mehr die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen?“, so Nele Flüchter von der Initiative.

„Als wir in den Bus einsteigen wollten, bestand der Fahrer darauf, dass mein 9-jähriger Sohn nur mit FFP2-Maske zusteigen darf. Eine solche hatten wir nicht, weil es diese für Kinder gar nicht gibt. Er verweigerte uns die Mitfahrt“, so berichtete kürzlich ein Mitglied der Initiative #Laut für Familien (Identität ist der Initiative bekannt).

Laut Presseberichten hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) selbst sich wie folgt geäußert: „Hinsichtlich der Größen für Kinder gibt es nach Rücksprache mit dem BMAS bislang keine FFP2-Masken, die ausdrücklich für Kinder entworfen sind und auch der einschlägigen Norm genügen. (…) Damit ein Atemschutz für Kinder der vorgenannten Verordnung entsprechen kann, müsste zunächst eine Risikobewertung, speziell unter Berücksichtigung der Verwendungsbedingungen für ein Kind und der Atmungskapazität/-merkmale durchgeführt werden, die bislang allerdings noch nicht erfolgt ist.1

Laut für Familien hat deshalb bei niedergelassenen Apotheken nachgefragt und erfahren, dass es dort regelmäßig Kontrollen der Bezirksregierungen gibt, bei denen der Verkauf von FFP2-Masken für Kinder von der Gewerbeaufsicht untersagt wird.

Eine FFP2-Maskenpflicht für Kinder ab sechs Jahre zu verordnen, mutet absurd an. Zum einen weil es keine passenden und keine zertifizierten Masken für Kinder und jüngere Jugendliche gibt. Zum anderen lässt sich bereits an den Erwachsenen beobachten, dass die FFP2-Masken im Alltag häufig nicht korrekt getragen werden, und damit die Schutzwirkung geringer ist als die der sogenannten OP-Masken“2, so Stefanie Seifert von der Initiative.

„Es gibt offenbar auch keine Studien, die eine Unbedenklichkeit der Anwendung bei Kindern belegen.“3 Auch die DGUV rät von FFP2-Masken im Grundschulalter ab.4

Daher fordern wir die Bundesregierung auf, das IfSG nachzubessern und für Kinder und Jugendliche das Tragen von Alltagsmasken im Nah- und Fernverkehr zuzulassen.

KONTAKT: nrw@lautfuerfamilien.de

Fußnoten:

1 https://www.krankenhaushygiene.de/informationen/824
https://www.rnd.de/politik/ffp2-maske-fur-kinder-experten-raten-vom-tragen-ab-GQQXT37445E4VMNUO4GRPW7E7U.html
2 https://www.kinder-verstehen.de/mein-werk/blog/dringend-zu-klaeren-sind-gesichtsmasken-fuer-kinder-unbedenklich/
3 „Für Grundschulkinder wird das Tragen von FFP2-Masken nicht empfohlen.“ FAQ zum Schutzstandard Schule https://dguv.de/corona-bildung/schulen/faq/index.jsp

Foto: Dennis Rochel auf unsplash.com