Jeder zusätzliche Ferientag in NRW kostet den Staat 25 Millionen Euro

Das Weihnachtsgeschenk des Schulministeriums

25.11.2020 – Sabine von Thenen

Die verlängerten Weihnachtsferien in NRW stellen viele Familien mit jungen Schulkindern vor gravierende Betreuungsprobleme. Zwar soll es eine Notbetreuung für Kinder bis Klasse 6 geben, die grundsätzlich offen ist für alle Kinder, die eine Betreuung benötigen, diese darf jedoch nicht nur Klassen- sondern sogar Schulübergreifend organisiert werden.1 Diese Durchmischung der Kohorten würde für Kinder in der Notbetreuung eine deutliche Vergrößerung der Anzahl der Kontakte darstellen, und führt das proklamierte Ziel der verlängerten Weihnachtsferien, die Kontakte gravierend einzuschränken oder sich gar zu isolieren, um unbesorgt Weihnachten feiern zu können, ad absurdum. Auch aus epidemiologischer Sicht ist dieser Ansatz mehr als fragwürdig.

Um ihre Kinder nicht kurz vor den Weihnachtsfeiertagen einem noch deutlich größeren Kontaktkreis auszusetzen, kann man davon ausgehen, dass sich viele Eltern dagegen entscheiden ihre Kinder in die Notbetreuung zu geben. Da in einem Großteil der Fälle die Urlaubstage bereits verbraucht oder für die Weihnachtstage verplant sind und somit nicht herangezogen werden können, bleibt vielen Familien nichts anderes übrig, als auf unbezahlten Urlaub zurückzugreifen.

Dies bedeutet für die betroffenen Familien eine finanzielle Einbuße – und das in einem Jahr, in dem es in vielen Fällen bereits vorher finanziell eng wurde. Ein unbezahlter Tag Urlaub bedeutet im Schnitt für den Hauptverdiener einen Bruttoverlust in Höhe von 187 Euro, für den Nebenverdiener immerhin noch einen Verlust von 58 Euro.2 Müssen also junge Schulkinder betreut werden, und zwar im Sinne des Infektionsschutzes ohne auf dritte, haushaltsfremde Personen zurückzugreifen, bedeutet dies einen durchschnittlichen Verlust von 116 Euro – wenn der Nebenverdiener (im Großteil der Fälle die Frau) zuhause bleibt. Ist dies nicht möglich, oder wollen sich die Eltern die unbezahlten Urlaubstage gerecht teilen, ist der Verlust entsprechend größer.
Die finanziellen Auswirkungen beschränken sich jedoch nicht nur auf die betroffenen Familien, sondern sie haben deutliche Einwirkungen auf das Lohnsteueraufkommen sowie die Sozialabgaben. Doch wie hoch sind die Verluste? Exakt lässt sich das, zumindest ohne Einblick in die Steuerdaten, nicht sagen. Es ist jedoch möglich, anhand von frei zugänglichen Informationen zumindest eine ungefähre Idee zu erhalten, wenn man einige Grundannahmen trifft.3

In NRW besuchten laut Schulministerium im Schuljahr 2019/2020 1.180.861 Schülerinnen und Schüler die Klassenstufen eins bis sieben.4 In diesen Altersstufen ist unseres Erachtens eine Betreuung durch einen Erwachsenen notwendig, ältere Schüler können auch einmal zwei Tage ohne elterliche Aufsicht auskommen.5 Um zu berücksichtigen, dass einige Familien mehrere Kinder in den unteren Klassenstufen haben, wurden 1,2 Kinder pro Familie angesetzt, so dass nach unserer Kalkulation insgesamt 984.051 Familien von den verlängerten Ferien betroffen wären. Berechnet wurden die Ausfälle bei Steuer und Sozialabgaben anhand den Einkommensdaten aus der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 20186. Die Daten haben den Vorteil, dass sie nicht nur zwischen Familien mit minderjährigen Kindern und anderen Haushaltskonstellationen unterscheiden, sondern auch eine Aufschlüsselung des Einkommens nach Haupteinkommensbezieher (HEB) und Nebeneinkommensbezieher (NEB) vornimmt.

Da es für eine Modellberechnung unmöglich ist, jede Eventualität zu berücksichtigen, wurden folgende vereinfachende Annahmen im Hinblick auf das Einkommen und die Versteuerung getroffen:

• Es wird pauschal das in der EVS 2018 ausgewiesene Mittlere Einkommen (Mean) für einen Haushalt mit minderjährigen Kindern in NRW angesetzt.7
• Es wird davon ausgegangen, dass die Eltern miteinander verheiratet sind und gemeinsam veranlagen. Aufgrund des deutlichen Einkommensunterschiedes wird Steuerklasse III für den Hauptverdiener sowie V für den Zuverdiener angesetzt, bei jeweils zwei Kinderfreibeträgen. Kirchensteuer wird nicht berücksichtigt und davon ausgegangen, dass die Haushalte in der gesetzlichen Krankenkasse ohne Zusatzbeiträge versichert sind.
• Zur Berechnung wurde ein frei im Internet verfügbarer Brutto-Netto Rechner8 verwendet.

Wenn Eltern von jungen, schulpflichtigen Kindern im üblichen Umfang arbeiten, generieren sie in unserem Modell nur in NRW monatlich Lohnsteuer von 525,5 Mio. Euro und 1.011,2 Mio. Euro an Sozialabgaben. Monatlich (vgl. Tabelle 1), wohl gemerkt. Nimmt nur der NEB zwei Tage unbezahlten Urlaub im Dezember, so belaufen sich die Verluste auf insgesamt 20,2 Mio. Euro bei den Lohnsteuereinnahmen, respektive 27,9 Mio. Euro bei den Sozialabgaben. Nimmt der HEB den unbezahlten Urlaub, so beziffern sich die Verluste gar auf 80,2 respektive 71,3 Mio. Euro. Teilen sich die Eltern die Tage auf, sind 53,7 respektive 49,6 Mio. Euro Einbußen zu verzeichnen. Bei nur zwei unbezahlten Tagen Urlaub von Eltern mit jungen Schulkindern in NRW!9

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Da es wenig realistisch ist, dass in jeder Familie unbezahlter Urlaub benötigt wird, haben wir zusätzlich noch ein Mischszenario berechnet. In diesem besteht bei der Hälfte der Familien keine Notwendigkeit unbezahlt Urlaub zu nehmen – sei es, weil die Eltern Homeoffice machen können, noch genügend Urlaubstage zur Verfügung stehen, die Kinder in die Notbetreuung gehen, oder aus anderen Gründen. In den verbleibenden Familien nimmt in jeweils einem Drittel der Fälle nur der NEB unbezahlt Urlaub, der HEB oder beide Eltern nehmen jeweils einen Tag Urlaub. Auch in diesem Fall sind die Einbußen für Staats- und Sozialkassen enorm: das Lohnsteueraufkommen reduziert sich um 25,7 Mio. Euro, die Sozialabgaben um 24,8 Mio. Euro.

Und das bei nur zwei Tagen unbezahltem Urlaub für die Hälfte der Familien mit jungen Schulkindern, nur in NRW. Die an dieser Stelle verloren gegangenen Steuern und Sozialabgaben sind mehr, als über das NRW Förderprogramm für mobile Luftreiniger an Schulen bereitgestellt werden9 oder das Äquivalent zu fast 50% des Beitrags den das Land NRW zum Pflegebonus beisteuert10.

Eine längerfristige, außerplanmäßige Schließung der Schulen würde die Kosten überproportional steigern, da bei einer längeren Dauer immer weniger Familien in der Lage wären die Berufstätigkeit beider Elternteile und die notwendige Betreuung und Beschulung ihrer Kinder gleichzeitig zu gewährleisten. Erneute längere Schulschließungen würden dazu führen, dass mehr Eltern, insbesondere Frauen, ihre Berufstätigkeit aufgeben oder gekündigt werden, weil sie unzuverlässige Arbeitskräfte sind. Die strukturelle Benachteiligung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt würde weiter steigen. Die sinkende Erwerbstätigkeit ginge, neben den bereits erwähnten Ausfällen bei Steuer und Sozialabgaben, mit einer steigenden Anzahl an Familien einher, die zur Deckung ihres Lebensunterhalts auf staatliche Hilfe angewiesen sind, langfristig mit mehr Frauen deren Altersvorsorge nicht ausreichend ist, mit Lücken bei der Einzahlung in die Pflegekassen und mit einer sinkenden Kaufkraft von Familien einher. Besonders betroffen wären, wie bereits im ersten Lockdown im Frühjahr, Alleinerziehende.

Für eine Offenhaltung der Schulen spricht daher nicht „nur“ das Recht der Kinder auf Bildung,11 sondern auch ganz handfeste finanzielle Gründe. Familien in der Krise fordert daher täglichen Präsenzunterricht bei voller Stundentafel und Nachmittagsbetreuung für die für diese angemeldete Kinder und Jugendlichen. Dieser muss generell auch bei hohen regionalen oder lokalen Wocheninzidenzen und Fallzahlen in einer Gemeinde, Stadt oder Landkreis weiterbestehen. Kinder sind nach heutigem Wissensstand „keine Treiber der Pandemie“.12 Einzelne Schulen dürfen daher nur geschlossen werden, wenn an einer konkreten Einrichtung ein lokaler nachgewiesener Ausbruch mit einer höheren Zahl von Übertragungen vorliegt. Dies gilt insbesondere für Grundschulen. Auch eine erneute Verlängerung der Ferien darf keine Option sein.

Fußnoten:

1 „Schulen mit nur wenigen Anmeldungen zur Notbetreuung können sich auf gemeinsame Angebote verständigen,“ https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten, zuletzt aufgerufen am 24.11.2020.
2 Die Berechnung erfolgte ausgehend vom hier verwendeten mittleren Einkommen anhand der Formel aus Röller, J. in Küttner, 27. Auflage 2020, Urlaubsentgelt, Rn. 8.
3 Die Idee stammt ursprünglich von Falk Becker (Blog: „Papa macht Sachen“), der für Berlin ausgerechnet hat, welche Auswirkungen der Wegfall der Kita Betreuung auf die Lohnsteuereinnahmen hat. Vielen Dank für die Idee und die Erlaubnis die ursprünglichen Berechnungen als Basis zu verwenden. Für die hier vorliegenden Berechnungen wurde das Modell an viele Stellen erweitert und verfeinert.
4 Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrheinwestfalen (2020): „Das Schulwesen in Nordrhein-Westfalen aus quantitativer Sicht. 2019/20. Statistische Übersicht 408.“ Abrufbar unter https://www.schulministerium.nrw.de/system/files/media/document/file/quantita_2019.pdf, zuletzt aufgerufen am 24.11.20202.
5 „Kindkranktage“ werden bis zum vollendeten 12. Lebensjahr gewährt, dies passt zu den von uns ausgewählten Klassenstufen.

6 Information und Technik NRW, Statistisches Landesamt (2020): „Statistische Berichte. Einkommen und Einnahmen sowie Ausgaben privater Haushalte in Nordrhein-Westfalen. Ergebnisse der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2018“. Abrufbar unter https://webshop.it.nrw.de/gratis/O239%20201851.pdf, zuletzt aufgerufen am 24.11.20202.
7 In die Berechnung floss ausschließlich das Einkommen aus Angestelltenverhältnissen ein. Einkommen aus Selbständigkeit blieb unberücksichtigt, auch wenn man hierbei sicher ebenfalls davon ausgehen kann, dass geschlossene Schulen hier ebenfalls einen negativen Einfluss haben. Ebenfalls unberücksichtigt blieb das niedrigere Einkommen von Alleinerziehenden.
8 https://www.rechner.pro/netto-brutto-rechner/ zuletzt aufgerufen am 24.11.2020.

9 Für das Programm stellt das Land NRW insgesamt 50 Millionen Euro zur Verfügung: https://www.tagesschau.de/investigativ/monitor/luftfilter-schulen-101.html#:~:text=Kostenpunkt%20in%20der%20Anschaffung%3A%20Je,aus%20der%20Raumluft%20zu%20entfernen zuletzt aufgerufen am 24.11.2020.
10 Der Beitrag des Landes NRW zum Pflegebonus beträgt insgesamt 106 Mio. Euro. https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/landesregierung-beschliesst-pflegebonus-land-uebernimmt-106-millionen-euro-fuer zuletzt aufgerufen am 24.11.2020.
11 Artikel 26 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948 und in Artikel 28 der Kinderrechtskonvention.
12 https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/117484/Kitas-sind-keine-Treiber-der-Coronapandemie zuletzt aufgerufen am 24.11.2020.