Kein Arbeitsschutz für Schüler:innen. Wer trägt Schuld?

Düsseldorf, 25. Februar 2021

In der neuen Corona-Betreuungsverordnung des Landes NRW vom 22.02.2021 wurden die Regelungen zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen (MNB) durch das Land NRW angepasst. Schüler:innen aller Jahrgänge sollen nun durchgängig eine MNB tragen. Dies gilt nun sogar für Grundschüler:innen und für den Sportunterricht, obwohl die WHO dringend vom Tragen einer MNB bei sportlichen Aktivitäten von Kindern abrät.

Zur neuen Verordnung gab es keine Schulmail und somit keine Dienstanweisung zur Handhabung der ganztägigen MNB-Pflicht für die Lehrenden.

#lautfürfamilien hat deshalb bei der Landesregierung, bei den Bezirksregierungen, bei den Schulämtern der Kommunen und bei den Schulen nachgefragt, wie sie die gängigen Arbeitsschutzrichtlinien umsetzen, die durch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
(DGUV) im „Schutzstandard Schule“ vom 03.02.2021 festgelegt wurden.

Diese legt fest:

„Der Schulsachkostenträger hat in seinem Zuständigkeitsbereich eine Gefährdungsbeurteilung für seine Beschäftigten (in der Regel sind dies Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung einer Schule), Ehrenamtliche sowie Schülerinnen und Schüler durchzuführen . Die Verpflichtung zur Gefährdungsbeurteilung für die Schülerinnen und Schüler ergibt sich aus der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1), nach der die in staatlichem Recht bestimmten Maßnahmen auch zum Schutz von Versicherten gelten, die keine Beschäftigten sind. (… ) Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist ebenfalls die aufgrund der epidemischen Lage zusätzlich zu betrachtende psychische Belastung zu erfassen. Des Weiteren müssen Wechselwirkungen mit anderen Arbeitsschutzmaßnahmen und gegebenenfalls bestehende Zielkonflikte berücksichtigt werden. Insbesondere im Hinblick auf die Umsetzung und Einhaltung verhaltensbezogener Maßnahmen ist ein Mitwirken aller am Schulleben Beteiligten erforderlich, um ein adäquates Sicherheits- und Gesundheitsbewusstsein zu entwickeln und aufrecht zu erhalten. Jeder einzelne muss im Rahmen seiner Möglichkeiten
Verantwortung übernehmen .“

https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/3850

#lautfürfamilien liegen nun Antworten (siehe Anhang) von Schulämtern in NRW und von den Bezirksregierungen vor. Mehrfach wird darauf hingewiesen, dass Schüler keine Beschäftigten sind und deshalb keinen Anspruch auf eine Gefährdungsbeurteilung hätten und ihnen somit grundlegende Rechte des Arbeitsschutzgesetztes nicht zustünden. Teilweise sehen sich die Bezirksregierungen auch nicht in der Verantwortung und schieben den „schwarzen Peter“ dem Schulministerium zu (Korrespondenzen liegen vor).

Dabei legt die DGUV im „Schutzstandard Schule“ explizit fest, dass eine
Gefährdungsbeurteilung nicht nur für Lehrende sondern auch für Schüler:innen zu erfolgen hat (s.o.). Nele Flüchter von #lautfürfamilien fragt sich: „Wie kann es sein, dass Schüler:innen einserseits den härtesten Arbeitsschutzrichtlinien unterliegen und fast durchgängig eine MNB
tragen müssen (unabhängig davon ob sie den Mindestabstand einhalten), andererseits aber keinen Anspruch auf eine Prüfung der Auswirkungen haben, die jedem normalen Arbeitnehmer und auch den Lehrenden zusteht?“

Offen bleibt auch die Frage nach den unterschiedlichen Richtlinien für Schüler:innen und Lehrende: „Warum schreibt die DGUV bei Lehrenden eine Maskenpause schon nach zwei Stunden vor, bei Schülern:innen aber erst nach drei Stunden? Hier wird der Eindruck einer 2-Klassen-Gesellschaft erweckt, die den betroffenen Schüler:innen nur schwer zu vermitteln ist. Vor allem vor dem Hintergrund, dass viele Lehrende aufgrund der fehlenden Vorgaben durch ihre Vorgesetzten und aus Unsicherheit fast gänzlich auf MNB-Pausen für Schüler:innen
verzichten. Dies öffnet der Willkür Tür und Tor“, so Dr. Nicole Reese von #lautfürfamilien.

Bis vor ein paar Tagen war auf der Seite der DGUV darüber hinaus zu lesen, dass Grundschüler:innen keine MNB im Unterricht tragen sollen, da sie diese „nicht entsprechend den Hygienevorgaben handhaben“ können und das Tragen der MNB „demzufolge eher zu einer höheren Ansteckung“ führen würde (siehe Anhang). Kurz vor Erscheinen der neuen Corona-Betreuungsverordnung tauchte auf der Seite dann auf einmal der Hinweis auf die neue Corona-ArbSchV auf. Es wurde empfohlen, Grundschüler (bei fehlender Einhaltung des Mindestabstandes) ganztägig eine MNB tragen zu lassen. Um auf diesen Widerspruch hinzuweisen hatte ein Mitglied von #lautfürfamilien am 17.02.2021 bei der DGUV angerufen und wurde schlussendlich mit der Unfallkasse NRW verbunden. Am 18.02.2021 verschwand der Hinweis von der Seite.

Fazit
Wir haben es hier mit drei schwerwiegenden Versäumnissen durch das Schulministerium und die Schulträger zu tun:

  • Es wurden keine Vorgaben für eine Gefährdungbeurteilung bei Schüler:innen gemacht
  • Die Lehrenden haben keine Informationen dazu erhalten, wie oft sie Maskenpausen bei Schüler:innen durchführen sollen
  • Vorgaben für das Tragen von MNBs bei Gründschüler:innen wurden ohne Begründung und Berücksichtigung des Alters und der daraus resultierenden Problematik bei der Handhabung verschärft. Unabhängig von der Einhaltung des Mindestabstandes.

#lautfürfamilien

Foto: Pop Zebra auf unsplash.com