Konzept für infektionspräventive Maßnahmen an Schulen und Kitas

Düsseldorf, 10. November 2020

Das vorliegende Hygienekonzept ist in Anlehnung an das Konzept des RKI als bundesweite Handlungsempfehlung für sämtliche Kitas und Schulen ausgelegt.1 Es berücksichtigt in seiner Konzeption nicht allein das pandemische Geschehen, sondern auch die Bedürfnisse der Kinder und
Jugendlichen. Vertreter der Bundesregierung haben mehrfach explizit darauf hingewiesen, dass Schulen und Kitas nicht geschlossen werden sollen und ein Regelbetrieb aufrecht zu erhalten ist.2 Dies befürworten wir ausdrücklich. Schulen und Kitas sind jedoch keine Orte der reinen Verwahrung, sondern Orte des sozialen Austausches, Orte der frühen Persönlichkeitsbildung, Schutzräume.

Insbesondere für Kinder und Jugendliche aus prekären Verhältnissen.
Es bedarf langfristig umsetzbarer und zumutbarer Maßnahmen, die einen angemessenen Regelbetrieb gewährleisten, da nicht von einem schnellen Ende der Pandemie auszugehen ist. Ziel ist es, Kitas und Schulen auch in Pandemiezeiten als einen sicheren Ort zu gestalten, an dem Bildung auf
einem hohen Niveau stattfinden kann und zwischenmenschliche Kontakte weiterhin möglich sind. Daher ist es aus unserer Sicht unerlässlich, den Kindern möglichst viel Normalität zu vermitteln und die Einschränkungen auf das notwendige Mindestmaß zu reduzieren. Dazu gehört auch, die
Maßnahmen an den Schulen und Kitas vom konkreten Infektionsgeschehen in den Einrichtungen selbst abhängig zu machen. Die Orientierung an allgemeinen regionalen Entwicklungen und Inzidenzwerten ist aus unserer Sicht nicht zweckmäßig.

Wir erwarten von der Politik und allen beteiligten Personen in den Einrichtungen, jedwede Anstrengung zu leisten, um den Kindern auch in der Pandemie das Recht auf Bildung und auf Teilhabe bestmöglich zu gewährleisten. Es bedarf des außerordentlichen Engagements und der Kreativität aller an den Entscheidungsprozessen Beteiligten. Ebenso bedarf es der schnellen, unbürokratischen Bereitstellung von Mitteln zur Finanzierung notwendiger Investitionen, so wie es in anderen
Bereichen des (wirtschaftlichen) Lebens bereits praktiziert wird. Kinder, Jugendliche und Eltern, Fachverbände, Ärzte, Pädagogen und Jugendämter gehören als betroffene Experten angehört und
deren Meinung berücksichtigt.

Ein Regelbetrieb, der die Bezeichnung verdient, berücksichtigt Aspekte kindgerechter Betreuung für ein liebevolles und wertschätzendes Miteinander. Für Kinder und Jugendliche ist ganzheitliches Lernen, mit allen Sinnen, entscheidend für den Lernerfolg. NRWs Bildungsministerin Gebauer bezeichnete Schulen erst vor kurzem als „sichere Orte“, mit Verweis auf die Daten des RKI.3 Das Infektionsgeschehen an Schulen sei gering. Dies war auch in den vergangenen Wochen, seit der landesweiten Aussetzung der MNB-Pflicht im Unterricht, der Fall.

Nach Paragraf 4 des Arbeitsschutzgesetzes sollte zur Gefahrenabwehr das so genannte TOP-Prinzip genutzt werden.4 So sind zunächst technische Maßnahmen anzuwenden, bevor organisatorische Maßnahmen greifen. Erst in letzter Instanz werden personenbezogene Maßnahmen bemüht. Bei Einhaltung dieses Prinzips wird das Tragen einer MNB erst als letzte, als personenbezogene Maßnahme zum Schutz der Kinder vor der Pandemie angewandt. Mit Lüftungskonzepten und regelmäßigem Händewaschen sind die ersten beiden Prinzipien bei weitem noch nicht ausgereizt.

Auch Kitas spielen eine sehr untergeordnete Rolle für das Pandemiegeschehen. Weniger als ein Prozent der Kitas und Kindertagespflegstellen mussten in den letzten Wochen Corona bedingt schließen.5 Entsprechend sollte insbesondere in Einrichtungen für Kinder dieser Altersgruppe die Aufrechterhaltung der gewohnten Normalität an erster Stelle stehen. Dazu gehören Alltagsrituale wie der Morgenkreis, das gemeinsame Singen und viele andere gemeinsame Erfahrungen. Auch sollte keinerlei Pflicht zum Tragen einer MNB für Erzieher bestehen, damit den Kindern der Aufbau einer persönlichen Beziehung ermöglicht wird. Nur so fühlen sich Kinder gut behütet und aufgehoben.

Schulen und Kitas sind kein rechtsfreier Raum, Kinder und Jugendliche nicht Spielball individueller Rechtsauslegungen. Deshalb sollten die genannten Regeln bindend für alle Schulen und Einrichtungen sein. Eine strengere Auslegung ist weder erwünscht noch gestattet. Es soll auch von darüber hinaus gehenden Empfehlungen abgesehen werden, um weiteren Einschränkungen der Freiheitsrechte vorzubeugen.

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