Willkür bei Schulschließungen

Düsseldorf, 19. Mai 2021

Am 13.01.21 hat unsere Initiative das erste Mal Klage gegen Schulschließungen in NRW eingereicht. Im Eilverfahren konnten wir den Prozess nicht direkt gewinnen, nun warten wir auf die Einleitung des Hauptverfahren. Im Zuge dessen hat unsere Anwältin Frau Hamed Akteneinsicht zur Abwägung der Schulschließung durch das Land NRW beantragt.

Daraufhin wurde uns mitgeteilt: Es gibt keinerlei Dokumentation zum Für und Wider von Schulschließungen durch das Land. Den Schülern in #NRW wurde das Grundrecht auf Bildung ohne jegliche Abwägung für Monate entzogen! Für uns ist es ein absoluter Skandal, dem Land NRW waren es nur drei Sätze der Erläuterung wert.

Frau Hamed schreibt dazu:
„Bereits die Tatsache, dass die Entscheidung des Landes mangels Führung einer Akte juristisch nicht überprüft werden kann, führt dazu, dass die vom Land angeordneten Schulschließungen verfassungswidrig waren. Aus den Grundsätzen der rechtsstaatlichen Verwaltung folgt nämlich die Pflicht, Entscheidungsfindungen nachvollziehbar und damit juristisch überprüfbar zu dokumentieren. Hiergegen hat das Land verstoßen (…).“

Fast ein Jahr nach den ersten #Schulschließungen hat es das Land immer noch nicht geschafft nachvollziehbare Entscheidungen zu fällen und diese zu dokumentieren. Es entsteht der Eindruck als ob Schulschließungen per Daumen hoch oder runter entschieden wurden. Die #Bildungschancen unserer #Kinder wurden mal eben so nebenbei im laufenden Tagesgeschäft verspielt.