Entschädigung bei Quarantäne: Svenja Streich fordert Klarheit

Gladbeck, 22. Oktober 2020

Wer übernimmt die Lohnausfälle von Eltern, die zu Hause ihre Kinder betreuen müssen, weil Kita oder Schule aufgrund einzelner Corona-Fälle ihre Pforten schließen?

Weder der §616 im BGB noch der vom Bundesgesundheitsministerium im Rahmen des Infektionsschutzgesetz kreierte Paragraf 56 regelt diese Fälle. Lediglich wenn die Schule aufgrund einer behördlichen Anweisung geschlossen wurde oder sich das eigene Kind mit Corona infiziert hat, greifen Regelungen zur Lohnfortzahlung. Das hilft jedoch den meisten betroffenen Familien nicht und sorgt für enorme finanzielle Belastungen.

Ein unhaltbarer Zustand, findet Svenja Streich, Gründungsmitglied von #lautfürfamilien im Interview mit dem Deutschlandfunk.

Foto: Kelly Sikkema auf unsplash.com

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