Selbsttests im Schulbetrieb – Allheilmittel oder Spießrutenlauf?

14.03.2021

Die lang ersehnte Rückkehr der Schüler:innen der Sekundarstufe steht unter keinem guten Stern.

So titeln die Zeitungen am Wochenende „Schulöffnungen in der dritten Welle“, die Lehrerverbände fordern „einen Öffnungskurs mit Augenmaß angesichts der pandemischen Lage“ und auch die Landesschülervertretung meldet „Prüfungen first, Bedenken second“. Als seien all diese eher Angst fördernden Meldungen nicht genug, hat sich auch das Schulministerium noch etwas Neues überlegt und verkündet auf der Homepage des Ministeriums, dass ab kommenden Dienstag, den 16. März wöchentliche Selbsttests in den Schulen stattfinden sollen.

Auf der Homepage des Schulministeriums kann nachgelesen werden, dass die freiwilligen Testungen (Selbsttests) während der Unterrichtszeit in der Schule stattfinden. Die genauen Einzelheiten legt die Schule fest. Lehrkräfte oder weiteres schulisches Personal werden den Testvorgang beaufsichtigen (https://www.schulministerium.nrw/ministerium/schulverwaltung/schulmail-archiv/11032021-schutz-gegen-covid-19-hier-verwendung-von).

Vorverurteilung bei Positivergebnis möglich

Flächendeckende Tests sind aus unserer Sicht nur im Rahmen einer Studie tragbar, um wissenschaftliche Erkenntnisse über den Infektionsbeitrag an Schulen zu erlangen“, so Sina Mind von der Initiative. „Anlasslose Tests in der Schule bergen jedoch ein gefährliches Potenzial, denn sie sind geeignet Vorverurteilung, Stigmatisierung und Diskriminierung zu erzeugen. Auch wenn die Tests freiwillig sind, ist damit zu rechnen, dass hier auch in einigen Schulen Druck von Seiten der Schule oder Mitschüler:innen stattfinden wird, an den Testungen teilzunehmen“. Was ist aber mit den Kindern, deren Testergebnis – falsch oder richtig – positiv ist? Das weiß dann sofort die ganze Klasse oder gar die ganze Schule. Wer schützt dann das betroffene Kind vor der allgemeinen Hysterie – der anderen Kinder, womöglich der Lehrerinnen und Lehrer oder der anderen Eltern? Dann wird aus dem scheinbaren Allheilmittel schnell ein Spießrutenlauf für die betroffenen Schüler:innen. (https://dgpi.de/teststrategien-zur-covid-diagnostik-in-schulen-stand-28-02-2021/)

Wir haben hier einerseits das Problem des Gesundheitsdatenschutzes und einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Denn wenn schulisches Personal den Testvorgang beaufsichtigt, erlangt dieses unweigerlich Kenntnis vom Testergebnis und damit von Gesundheitsdaten, wozu es nicht berechtigt ist. Für den Fall der Negativtestung mögen die Folgen nicht so gravierend sein, auch wenn die genannten Verstöße damit nicht aus der Welt sind“, erläutert Dr. Nicole Reese.

Mehr Eigenverantwortung: Testung zu Hause

#Laut für Familien vertritt die Ansicht, dass mit der bestehenden „Schnupfenformel“ bereits eine sinnvolle Regelung gegeben ist. So gilt bereits jetzt, dass Schüler:innen im Fallen von Symptomen wie Husten, Fieber usw. die Schule nicht besuchen dürfen. „Wir fragen uns, warum man den Familien, Eltern und Kindern nicht die Eigenverantwortlichkeit zutraut, einen Selbsttest zu Hause beim Auftreten von typischen Covid19-Symptomen durchzuführen. Dafür kann die Schule ja einen Test pro Schulkind pro Woche ausgeben. Sind Krankheitsanzeichen da, kann ein Selbsttest natürlich Sinn haben. Wir würden uns hier mehr Vertrauen in verantwortungsvolles Handeln von Familien wünschen.“, schlägt Nele Flücher von #Laut für Familien als Lösungsansatz vor.